Comeback

Wir dürfen als eine der ersten Brachen nach dem langen Lockdown wieder öffnen. Als Voraussetzung für diese Öffnung wurden uns von der Bundesregierung und dem Gesundheitsministerium strenge Maßnahmen auferlegt. Wir bitten um Verständnis und Einhaltung.

  • FFP2-Maske
  • Negativer Test* (Antigen- oder PCR-Test)

* Welche Tests gelten als Zutrittstests? Antigen- oder PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist (es zählt der Zeitpunkt der Probenahme). Als Nachweis dient das negative Testergebnis, das eindeutig der Person zuordenbar ist (z.B. ärztliches Zeugnis, Laborbefund, behördliches Testergebnis einer Teststraße, Testbestätigung einer Apotheke, Ergebnis eines betriebsinternen Tests, sofern von einer medizinischen Fachkraft durchgeführt). Identifikationsnachweis mit Ausweis (z.B. Führerschein oder Personalausweis)
Selbsttests (etwa zuhause im Wohnzimmer durchgeführt) können nicht als Zutrittstests verwendet werden, da hierbei nicht kontrolliert werden kann, ob der Test korrekt durchgeführt wurde und wer den Test durchgeführt hat.

Wer muss sich nicht testen lassen?

  • Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
  • Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate eine Infektion hatten (ärztliche Bestätigung) bzw. über einen Nachweis über neutralisierende Antikörper verfügen.   
  • Für bereits geimpfte Personen gibt es derzeit noch keine Ausnahme, da nicht ausreichend Studienergebnisse vorliegen. Daher brauchen auch bereits geimpfte Personen ein negatives Testergebnis.

Hier finden Sie die Testmöglichkeiten in Ihrer Nähe!

Formular zum Testen:

Formular_Testung

Kostenlose Antigen-Schnelltests in den WK Screening-Stationen für Friseurkunden ausgebaut!

NEU: Die Tiroler Wirtschaftskammer bietet auch für Kunden von körpernahen Dienstleistern in den beiden Teststraßen in Innsbruck und Kufstein kostenlose Tests an. Diese können sich über die Hotline von labortest.at, Tel. 0800 180 023, von Montag bis Freitag, von 09.00 bis 16.00 Uhr, anmelden!

Häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie im FAQ-Dokument „Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen“ (Quelle: Gesundheitsministerium)

Die Auflagen sind zwar streng, aber aufgrund der Mutationen leider notwendig. Wir sind sehr bemüht und danken für eure Geduld und für euer Verständnis!

Wir bedanken uns recht herzlich, dass Sie uns nach wie vor die Treue halten!

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